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USA: Vollständige Gleichberechtigung für homosexuelle Beziehungen auf dem Vormarsch – keine Fortschritte für nicht-traditionelle Beziehungen

Immer mehr Bundesstaaten in den USA führen die Ehe für homosexuelle Paare ein, während gleichzeitig immer mehr Gerichte die Verweigerung der Ehe für Homosexuelle für rechtlich unzulässig erklären. Eine endgültige Entscheidung des obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten steht zwar noch aus, aber auch spricht die Tendenz zurückliegende Urteile dafür, dass der oberste Gerichtshof der USA letztlich vermutlich die Ehe für Homosexuelle für aus juristischen Gründen erforderlich erklären wird. Grundlage dieser Bewertungsweise ist, dass der Ausschluss homosexueller Paare aus der Ehe eine Menschengruppe spezifisch aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert, indem sie ihr das Recht auf Ehe und Kinderadoption verweigert. Weltweit gehören die USA damit zu denjenigen Staaten, in denen regierungsamtliche Homophobie bald der Vergangenheit angehören dürfte. Die Sachlage, dass sich Homosexuelle ihre sexuelle Orientierung nicht frei aussuchen können, dass sie aber ebenso nach Bindung und Familie streben wie Heterosexuelle und damit niemanden Schaden zufügen, ist der wesentliche Beweggrund für den sich beschleunigenden Trend zur Beendigung staatlicher Willkür gegenüber Homosexuellen in den USA.

 

Die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland hinkt noch bei weitem hinterher, da die rot-schwarze Regierung zu keiner Gleichberechtigung Homosexueller bereit ist. Dennoch dürfte im Langzeitverlauf auch in der Bundesrepublik Deutschland das Beispiel der USA Schule machen und die Barrieren niedergerissen werden, die noch einer Beendigung regierungsamtlicher Diskriminierung Homosexueller in der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

 

Die Entdiskriminierung Homosexueller Menschen und ihrer Liebesbeziehungen ist eine Frage der Menschenrechte, da hierdurch homosexuellen Menschen derzeit noch verweigerte Rechte zugewiesen werden, die aktuell ausschließlich heterosexuelle Menschen und ihre Beziehungen genießen. Erst mit dem Vollzug der Gleichstellung homosexueller Menschen werden diese von einer Gesellschaft als vollwertige Menschen anerkannt, während jedwede Sonderregelung, wie beispielsweise die eingetragene Lebenspartnerschaft in der Bundesrepublik Deutschland, in Wirklichkeit eine Exklusion homosexueller Menschen aus dem vollen, durch die Menschenrechte gewährleisten Schutz darstellt. Auch wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft historisch ein Fortschritt gewesen ist, so ist sie daher dennoch Ausdruck einer anhaltenden sexistischen Diskriminierung homosexueller Menschen und ihrer Partnerschaften.

 

Das absehbare Ende der Diskriminierung homosexueller Menschen in immer mehr Staaten wird jedoch nicht das Ende staatlicher Willkür und Diskriminierung gegenüber Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Liebesbeziehungen darstellen. Indem die Anerkennung von Partnerschaften auf traditionelle Zweier-Beziehungen eingeschränkt bleibt, werden alternative Beziehungsmodelle bisexueller und polyamoröser Art nach wie vor als nicht gleichberechtigt anerkannt. Die Eingrenzung partnerschaftlicher Beziehung auf Zweier-Beziehungen geht jedoch an der gesellschaftlichen Wirklichkeit alternativer Beziehungsmodelle vorbei, die mehr als zwei Personen in ihren sexuellen und bindungsbezogenen Aspekte einschließen. Derartige Beziehungsmodelle sind dabei gerade auch für bisexuell orientierte Menschen relevant und werden von diesen auch häufiger gesucht und gelebt, weil sie ihnen eine vollständige Umsetzung ihrer bisexuellen Orientierung ermöglichen.  Gleiches gilt für Menschen mit pansexueller Orientierung im engeren Sinne, deren Ausrichtung eine allgemeine Einschränkung auf Zweier-Beziehungen als anerkennenswerte Partnerschaften zuwiderläuft.

Die vollständige Anerkennung homosexueller Partnerschaften kann daher aus pansexueller Sichtweise nur einen ersten Schritt für eine nicht mehr sexistische Gesellschaft darstellen, die den Bereich gesellschaftlich anerkannter Partnerschaften notwendigerweise um verschiedensten Beziehungsmodelle mit mehr als zwei Personen erweitern wird müssen. Gegenwärtig gibt es hierfür jedoch auf staatlicher Ebene international noch keinerlei Bereitschaft, nicht einmal in Argentinien, welches weitweit die größten Schritte hin zu einer pansexuellen Gesellschaft bereits getan hat, indem das dritte Geschlecht anerkannt wurde und gleichzeitig Menschen jederzeit und unabhängig von biologischen Geschlecht ihr soziales Geschlecht frei wählen und entsprechend auch verändern können.

 

Konservative Kreise und religiöse Fundamentalisten, die Widerstand gegen die Gleichberechtigung Homosexueller sperren, haben durchaus Recht mit ihrer Argumentation, dass die Anerkennung homosexueller Partnerschaften nur der erste Schritt sein wird zu einer weitergehenderen Revision des traditionellen gesellschaftlichen Beziehungsverständnisses. Auch wenn eine über die Anerkennung Homosexueller hinausgehende Regelung aktuell noch weit entfernt erscheint, wird tatsächlich unmittelbar nach Erreichung der Anerkennung die gesellschaftliche Auseinandersetzung um aus pansexueller Sichtweise erforderliche deutlich weitergehendere Regelungen beginnen. Der Abwehrkampf der Fundamentalisten wird diese Entwicklung wohl verzögern, nicht aber verhindern können.

 

Zu warnen ist allerdings aus menschenrechtsbezogener Sichtweise vor einem einseitigen Enthusiasmus für diejenigen Länder, die nunmehr dabei sind, die Gleichberechtigung Homosexueller zu vollziehen. Die Gleichberechtigung Homosexueller ist ein notwendiger Teil der Menschenrechte, steht aber nicht für sich allein. Als Ausdruck einer wirklich menschenwürdigen Gesellschaft kann die gesellschaftliche Gleichberechtigung Homosexueller nur dann verstanden werden, wenn eine Gesellschaft auch in anderen Bereichen konsequent die Menschenrechte durchsetzt. Dies ist beispielsweise für die gegenwärtige US-Regierung, die die Totalüberwachung der Weltbevölkerung betreibt und Krieg als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln betrachtet, sicherlich nicht der Fall.

 

Für Protagonisten einer künftigen pansexuellen Gesellschaft ist es daher wichtig, zwar die entstehende Gleichberechtigung Homosexueller zu begrüßen und ihre Extension auf weitere Beziehungsmodelle einzufordern, gleichzeitig sich aber ebenfalls im Sinne ihres auf der Gewährleistung der Menschenwürde für alle Menschen beruhenden Anliegens klar gegen Menschenrechtsverletzungen auch derjenigen Staaten zu wenden, die derzeit die Gleichberechtigung Homosexueller voranbringen.

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